26427 Esens
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Die Stadt Esens ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Stadtdirektor Harald Hinrichs.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Brigitte Emken
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Kulturgemeinde Esens
- Die Kulturgemeinde Esens ist eine Arbeitsgemeinschaft von Samtgemeinde und Stadt Esens zur Förderung des kulturellen Lebens.
- Die Kulturgemeinde unterstützt kulturelle Initiativen innerhalb der Samtgemeinde und führte eigene Veranstaltungen durch.
- Diese Veranstaltungen werden durch Eintrittsgelder und öffentliche Zuschüsse finanziert.
- Die Arbeit der Kulturgemeinde wird von sieben Personen wahrgenommen.
Es werden benannt:
- Von der Samtgemeinde zwei Ratsmitglieder und zwei Vertreter der Institutionen und Vereine in der Samtgemeinde Esens, die kulturelle Veranstaltungen durchführen,
- von der Stadt zwei Ratsmitglieder
- von der Samtgemeindeverwaltung ein Mitglied.
Die Liste der Mitglieder finden Sie hier.
Die Ernennung erfolgt jeweils nach den Kommunalwahlen für die Dauer von 5 Jahren. Für die Vertreter der Samtgemeinde und der Stadt ist §51 Abs. 2 der Gemeindeordnung anzuwenden.
- Die Hinzuziehung von Beratern oder die Bildung von Beiräten für bestimmte Fälle bleibt vorbehalten
- Die sieben Mitglieder benennen aus ihrer Mitte einen Sprecher. Das Amt des Sprechers soll im jährlichen Wechsel von den Ratsmitgliedern wahrgenommen werden.
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